Was wird gefördert?

Hausübergabestation Fernwärme

Heizungstausch von einer fossil betriebenen Heizung zu einer Wärmepumpe (Nur in Gebieten, die im Wärmeplan als denzentral oder zentral bis 2045 ausgewiesen sind. In welchem Gebiet sich Ihre Adresse befindet, sehen sie unten)

Verschiedene Wärmeschutzmaßnahmen: Fassadendämmung, Dachdämmung, Dämmung der obersten Geschossdecke, Dämmung der Kellerdecke, Austausch von Fenster und Türen

Alle Maßnahmen müssen Neuanschaffungen ab dem Datum der Förderrichtlinie (20.01.2025) sein.

 

Wer wird gefördert?

Eigentümer:innen von selbst bewohnten Einfamilienhäusern, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden.

Wohnungseigentümergemeinschaften, sofern alle Wohnungen von den Eigentümern selbst bewohnt werden und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden.

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

Heizungstausch/Netzanschluss Fernwärme: 2.000 €

Dämmung: bis 5.000 €, richtet sich nach Gegenstand und Fläche

Insgesamt maximal 5.000 €. Das bedeutet zum Beispiel bei einer kombination Wärmepumpe und Dämmung 2.000 Euro für die Wärmepumpe und maximal 3.000 € für Dämmung. Nur beim Kauf einer Wärmepumpe 2.000 €, nur bei Dämmung maximal 5.000 €

 

Wie funktioniert die Antragstellung?

Der Antrag ist nach Investition über das Antragsformular (Download unten) zu stellen.

 

Welche Unterlagen muss ich meinem Antrag beifügen?

Kopie des Personalausweises als Adressnachweis

Rechnung der Fachfirma, aus der ersichtlich ist, welche Maßnahme durchgeführt wurde

Zahlungsnachweis (Kontoauszug)

Nachweis über die Einhaltung der geforderten U-Werte/Dämmstärken

Bei Dämmmaßnahme: Baualter des Gebäudes

 

Baurechtliche Aspekte:

Alle Maßnahmen zur energetischen Sanierung sind grundlegend mit dem Stadtbauamt vorab abzustimmen.

Hierzu wenden Sie sich bitte an das Baubürgerbüro der Stadt Landau:

Tel.:  (06341) 13 – 6805

E-Mail:  buergerbuero.stadtbauamt@landau.de

 

Was muss ich sonst noch beachten?

Die Bewilligung ersetzt nicht eine erforderliche Beurteilung zur Erfüllung gesetzlicher Standards oder einen Versicherungsschutz.

Die Förderung ist mit der KfW-Förderung kombinierbar, der maximale Fördersatz darf 60 % jedoch nicht überschreiten. Wird durch die Förderung die Förderquote von 60 % überschritten, wird die KfW-Förderung entsprechend gekürzt.

 

Fragen?

Die Klimastabsstelle der Stadtverwaltung hilft gerne unter der Mailadresse kipki@landau.de oder unter 06341 13 1047 weiter

Download Förderrichtlinie

Download Antragsformular

Wärmeplan-Versorgungsgebiete