Was wird gefördert?

Neuanschaffungen von Lastenfahrrädern, Lastenanhängern und Spezialfahrrädern mit Datum des Kaufbeleges ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie (29.05.2024).

Lastenfahrräder müssen rein muskelbetrieben sein oder dürfen eine batterieelektrische Tretunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h haben.

Lastenanhänger müssen für eine Zuladung von mindestens 30 Kg zugelassen sein.

Spezialfahrräder sind beispielsweise Seniorendreiräder, die die aktive Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigungen fördern.

 

Wer wird gefördert?

Privatpersonen mit Erstwohnsitz im Stadtgebiet. Es wird jeweils ein Produkt pro Haushalt gefördert.

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

Elektrisches Lastenfahrrad: 500 €

Muskelbetriebenes Lastenfahrrad: 300 €

Spezialfahrrad: 500 €

Lastenanhänger: 100 €

 

Wie funktioniert die Antragstellung?

Der Antrag ist nach Kauf des jeweiligen Produktes über das Online-Formular zu stellen.

 

Welche Unterlagen muss ich meinem Antrag beifügen?

Kaufbeleg des Produktes

Kopie des Personalausweises als Adressnachweis

Bei Kumulierung mit anderen Förderprogrammen einen Nachweis über Art und Höhe der anderweitigen Förderung

 

Was muss ich sonst noch beachten?

Das bewilligte Produkt muss über eine Haltedauer von mindestens 10 Jahren zweckentsprechend betrieben werden.

Die Bewilligung ersetzt nicht eine erforderliche Beurteilung zur Erfüllung gesetzlicher Standards des Fahrzeuges oder einen Unfall-oder Versicherungsschutz.

 

Fragen?

Die Klimastabsstelle der Stadtverwaltung hilft gerne unter der Mailadresse kipki@landau.de oder unter 06341 13 1049 weiter

Download Förderrichtlinie

Download Antragsformular