Was wird gefördert?
Neuanschaffungen von Lastenfahrrädern, Lastenanhängern und Spezialfahrrädern mit Datum des Kaufbeleges ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie (29.05.2024).
Lastenfahrräder müssen rein muskelbetrieben sein oder dürfen eine batterieelektrische Tretunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h haben.
Lastenanhänger für den Transport von Gütern.
Spezialfahrräder sind beispielsweise Seniorendreiräder, die die aktive Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigungen fördern.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen mit Erstwohnsitz im Stadtgebiet Landau in der Pfalz. Es wird ein Produkt pro Haushalt gefördert.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Elektrisches Lastenfahrrad: 1000 €, maximal 100 % der Investitionssumme
Muskelbetriebenes Lastenfahrrad: 600 €, maximal 100 % der Investitionssumme
Spezialfahrrad: 1000 €, maximal 100 % der Investitionssumme
Lastenanhänger: 100 €, maximal 100 % der Investitionssumme
Wie funktioniert die Antragstellung?
Der Antrag ist nach Kauf des jeweiligen Produktes über das Online-Formular zu stellen.
Bis wann läuft das Förderprogramm noch?
Das Förderprogramm ist derzeit noch auf den 31.10.2025 befristet. Eine Verlängerung bis 30.04.2026 wird angestrebt. Hierüber entscheidet der Stadtrat am 09.09.2025.
Eine Ausnahme bildet, sofern der Fördertopf aufgebraucht ist. Eine Einschätzung gibt Ihnen die Förderampel am oberen Rand der Seite.
Welche Unterlagen muss ich meinem Antrag beifügen?
Kaufbeleg des Produktes
Kopie des Personalausweises als Adressnachweis
Bei Kumulierung mit anderen Förderprogrammen einen Nachweis über Art und Höhe der anderweitigen Förderung
Was muss ich sonst noch beachten?
Das bewilligte Produkt muss über eine Haltedauer von mindestens 10 Jahren zweckentsprechend betrieben werden.
Die Bewilligung ersetzt nicht eine erforderliche Beurteilung zur Erfüllung gesetzlicher Standards des Fahrzeuges oder einen Unfall-oder Versicherungsschutz.
Fragen?
Die Klimastabsstelle der Stadtverwaltung hilft gerne unter der Mailadresse kipki@landau.de oder unter 06341 13 1049 weiter