Was wird gefördert?

Neuanschaffungen und Montage von Wandladestationen und Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mit Datum des Kaufbeleges ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie (29.05.2024).

Die Wandladestation oder Ladesäule muss durch ein geeignetes Fachunternehmen unter Berücksichtigung gültiger Normen und Regelwerke (z.B. §14a EnWG) installiert werden.

 

Wer wird gefördert?

Mieter:innen sowie Eigentümer:innen mit Erstwohnsitz im Stadtgebiet.

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

Pauschaler Zuschuss in Höhe von 300 €.

 

Wie funktioniert die Antragstellung?

Der Antrag ist nach Kauf der Wandladestation oder Ladesäule über das Online-Formular zu stellen.

 

Welche Unterlagen muss ich meinem Antrag beifügen?

Kaufbeleg der Wandladestation oder Ladesäule

Als Mieter:in eine Einverständniserklärung des Vermieters über den Vordruck

Als Eigentümer:in eine Kopie des Personalausweises als Adressnachweis

Bei Kumulierung mit anderen Förderprogrammen einen Nachweis über Art und Höhe der anderweitigen Förderung

Bei einer Leistung ab 12 kVA: Nachweis über Registrierung beim Netzbetreiber

 

Was muss ich sonst noch beachten?

Die Wallbox oder Ladesäule muss über eine Haltedauer von mindestens 10 Jahren zweckentsprechend betrieben werden.

Die Bewilligung ersetzt nicht eine erforderliche Beurteilung und Genehmigung nach öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vorschriften.

Eine Genehmigung nach Denkmalschutzgesetz gemäß der Landauer Gestaltungssatzung obliegt der antragstellenden Person.

 

Fragen?

Die Klimastabsstelle der Stadtverwaltung hilft gerne unter der Mailadresse kipki@landau.de oder unter 06341 13 1049 weiter

 

Weitere Tipps

Wirtschaftlichkeitsrechner der HTW Berlin

Tipps der Stiftung Warentest zur vernünftigen Planung

Download Förderrichtlinie

Download Antragsformular

Einverständniserklärung Vermieter:in