Was wird gefördert?

Neuanschaffungen von steckerfertigen Photovoltaik-Balkonalagen zum Betrieb nach den gültigen Gesetzen und Normen und mit Datum des Kaufbeleges ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie (29.05.2024). Im Förderzeitraum wird die Neuanschaffung von einer Anlage pro Haushalt gefördert.

Bereits vor dem Förderprogramm installierte Anlagen sind nicht förderschädlich. Das bedeutet, wenn Sie bereits eine Anlage z.b. im Jahr 2023 installiert haben und sich jetzt noch eine zweite Anlage kaufen, können Sie diese zweite Anlage zur Förderung einreichen.

 

Wer wird gefördert?

Mieter:innen sowie Eigentümer:innen mit Erstwohnsitz im Stadtgebiet.

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

Pauschaler Zuschuss in Höhe von 200 €.

 

Wie funktioniert die Antragstellung?

Der Antrag ist nach Kauf der Photovoltaik-Balkonanlage über das Online-Formular zu stellen.

 

Welche Unterlagen muss ich meinem Antrag beifügen?

Kaufbeleg der Photovoltaik-Balkonanlage.

Nachweis über die Registrierung bei der Bundesnetzagentur.

Als Mieter:in eine Einverständniserklärung des Vermieters über den Vordruck.

Als Eigentümer:in eine Kopie des Personalausweises als Adressnachweis.

Bei Kumulierung mit anderen Förderprogrammen einen Nachweis über Art und Höhe der anderweitigen Förderung.

 

Was muss ich sonst noch beachten?

Die Photovoltaik-Balkonanlage muss über eine Haltedauer von mindestens 10 Jahren zweckentsprechend betrieben werden.

Die Bewilligung ersetzt nicht eine erforderliche Beurteilung und Genehmigung nach öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vorschriften.

Eine Genehmigung nach Denkmalschutzgesetz gemäß der Landauer Gestaltungssatzung (weitere Informationen) obliegt der antragstellenden Person.

Sollten Sie Sammelbestellungen tätigen, benötigen Sie unbedingt eine Teilrechnung über Ihre Anlage sowie die Gesamtrechnung der Sammelbestellung. Wir empfehlen im Vorfeld eine Rücksprache mit dem Team der Klimastabsstelle.

 

Fragen?

Die Klimastabsstelle der Stadtverwaltung hilft gerne unter der Mailadresse kipki@landau.de oder unter 06341 13 1049 weiter

 

Weitere Tipps

Wirtschaftlichkeitsrechner der HTW Berlin

Tipps der Verbraucherzentrale zur vernünftigen Planung

Download Förderrichtlinie

Download Antragsformular

Einverständniserklärung Vermieter:in

Registrierung Marktstammdatenregister