Was wird gefördert?
Neuanschaffungen von Elektro-Motorrollern und S-Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h mit Datum des Kaufbeleges ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie (29.05.2024).
Wer wird gefördert?
Privatpersonen mit Erstwohnsitz im Stadtgebiet. Es wird jeweils ein Produkt pro Haushalt gefördert.
Elektro-Motorroller oder S-Pedelec müssen im Stadtgebiet auf die antragstellende Person gemeldet sein.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Pauschaler Zuschuss von 300 €.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Der Antrag ist nach Kauf des jeweiligen Produktes über das Online-Formular zu stellen.
Welche Unterlagen muss ich meinem Antrag beifügen?
Kaufbeleg des Produktes
Kopie des Personalausweises als Adressnachweis
Nachweis über die Anmeldung
Bei Kumulierung mit anderen Förderprogrammen einen Nachweis über Art und Höhe der anderweitigen Förderung
Was muss ich sonst noch beachten?
Das bewilligte Produkt muss über eine Haltedauer von mindestens 10 Jahren zweckentsprechend betrieben werden.
Die Bewilligung ersetzt nicht eine erforderliche Beurteilung zur Erfüllung gesetzlicher Standards des Fahrzeuges oder einen Unfall-oder Versicherungsschutz.
Fragen?
Die Klimastabsstelle der Stadtverwaltung hilft gerne unter der Mailadresse kipki@landau.de oder unter 06341 13 1049 weiter